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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich VWL - Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik, Note: 2,0, Universität Duisburg-Essen, Veranstaltung: Seminar VWL, Sprache: Deutsch, Abstract: Gewinnmaximierende Unternehmen versuchen, durch Beschränken des Wettbewerbs höhere Gewinne zu erlangen, was aber oft zu dem Wohlfahrtsverlust und Einbußen für die restlichen Marktteilnehmer führt. Zur Herstellung einer funktionsfähigen Wettbewerbsordnung und deren Kontrolle benötigt man eine Wettbewerbspolitik. Wie soll aber die angestrebte Wettbewerbsordnung konkret beschaffen sein?! Soll der Staat über die Festlegung und Kontrolle allgemeingültiger Regeln hinaus in das Marktgeschehen eingreifen oder eher zurückhaltend agieren? Verschiedene wettbewerbspolitische Konzeptionen, die sich vornehmlich an Gesetzgeber, Kartellbehörden, Gerichte und die staatliche Administration richten, haben mit der Zeit verschiedene Antworten auf diese Frage gegeben. Heute existieren noch mehrere „Schulen", die unterschiedliche Meinungen und politische Empfehlungen vertreten. Die vorliegende Arbeit stellt das ordoliberale Konzept der Freiburger Schule und das Konzept der Chicago School vor und vergleicht diese beiden wettbewerbspolitischen Konzeptionen anschließend in einem Fazit. Unter einer „wettbewerbspolitischen Konzeption" wird dabei ein System wettbewerbspolitischer Ziele sowie eine Refenzsituation verstanden, die unterschiedliche Zusammenhänge zwischen Marktstrukturen, Marktverhalten und Marktergebnissen beschreibt. Eine wettbewerbspolitische Konzeption repräsentiert eine Idee, wie eine Wettbewerbspolitik betrieben werden könnte. Die Konzeption ermöglicht die Wahl wirtschaftspolitischer Einzelentscheidungen, die die Realisierung gesellschaftlicher Ziele begünstigen.
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