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Grundstücke in Sanierungsgebieten sind von den gesetzlichen Regelungen des Besonderen Städtebaurechts (BauGB) betroffen. Der Sanierungsvermerk im Grundbuch soll die Anwendung und Einhaltung dieser Gesetze sichern. Für den Zeitraum des Sanierungsverfahrens bestehen eine Preisbindung und umfassende Genehmigungspflichten, bei Vorgängen wie Veräußerungen, Baumaßnahmen, Vermietungen, Nutzungsänderungen, Teilungen, Erbbaurechten, finanziellen und rechtlichen Belastungen.
Grundstückswertermittlungen i. Verb. m. Sanierungsverfahren erfordern spezifische Fachkenntnisse und sind häufig Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen. Maßgeblich für den Grundstückswert ist die Qualität des Grundstücks, die dem Wert zugrunde gelegt wird. Bei sanierungsrechtlichen Bewertungen wird zwischen „sanierungsunbeeinflusster" Qualität (historisch) und „sanierungsbeeinflusster" Qualität (zukünftig) unterschieden. Wertermittlungen müssen unter Berücksichtigung der sanierungsrechtlichen Gegebenheiten erfolgen und werden durch das Fehlen von Vergleichswerten zusätzlich erschwert.
Am Beispiel des Sanierungsgebietes Bahnhofsviertel II in Braunschweig (1983-2006) wird die besondere rechtliche Situation von Grundstücken in Sanierungsverfahren aus Sicht der sachverständigen Wertermittlung aufgezeigt. Der Ablauf und die Daten dieses Sanierungsverfahrens geben beispielhaft Auskunft über die Art, Anzahl und Besonderheit grundstücksbezogener Vorgänge und Wertermittlungsaufgaben.
Das Zahlenmaterial, die Erläuterungen der gesetzlichen Erfordernisse, die Beschreibung von Sanierungsmaßnahmen in Verbindung mit Wertermittlungen veranschaulichen die Zusammenhänge und verdeutlicht die Problematik von Wertermittlungsaufgaben in laufenden und abgeschlossenen Sanierungsverfahren.
Am Ablauf des Sanierungsverfahrens Bahnhofsviertel II wird die Vielfalt der Bewertungsaufgaben für den Sachverständigen in Sanierungsgebieten veranschaulicht. Die Anzahl von Wertermittlungsaufgaben, ihr Zeitpunkt und die zugrunde liegen
Grundstückswertermittlungen i. Verb. m. Sanierungsverfahren erfordern spezifische Fachkenntnisse und sind häufig Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen. Maßgeblich für den Grundstückswert ist die Qualität des Grundstücks, die dem Wert zugrunde gelegt wird. Bei sanierungsrechtlichen Bewertungen wird zwischen „sanierungsunbeeinflusster" Qualität (historisch) und „sanierungsbeeinflusster" Qualität (zukünftig) unterschieden. Wertermittlungen müssen unter Berücksichtigung der sanierungsrechtlichen Gegebenheiten erfolgen und werden durch das Fehlen von Vergleichswerten zusätzlich erschwert.
Am Beispiel des Sanierungsgebietes Bahnhofsviertel II in Braunschweig (1983-2006) wird die besondere rechtliche Situation von Grundstücken in Sanierungsverfahren aus Sicht der sachverständigen Wertermittlung aufgezeigt. Der Ablauf und die Daten dieses Sanierungsverfahrens geben beispielhaft Auskunft über die Art, Anzahl und Besonderheit grundstücksbezogener Vorgänge und Wertermittlungsaufgaben.
Das Zahlenmaterial, die Erläuterungen der gesetzlichen Erfordernisse, die Beschreibung von Sanierungsmaßnahmen in Verbindung mit Wertermittlungen veranschaulichen die Zusammenhänge und verdeutlicht die Problematik von Wertermittlungsaufgaben in laufenden und abgeschlossenen Sanierungsverfahren.
Am Ablauf des Sanierungsverfahrens Bahnhofsviertel II wird die Vielfalt der Bewertungsaufgaben für den Sachverständigen in Sanierungsgebieten veranschaulicht. Die Anzahl von Wertermittlungsaufgaben, ihr Zeitpunkt und die zugrunde liegen