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Houghton Mifflin Harcourt
Holt McDougal Mathematics: Know-It Notebook Course 1
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Diplomarbeit aus dem Jahr 1995 im Fachbereich Verkehrswissenschaft, Note: 1,2, Universität Hamburg (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Unter Wettbewerb wird der wirtschaftliche Leistungskampf auf Märkten verstanden. Aus ökonomischer Sicht kommt dem Wettbewerb die Aufgabe der Gewährleistung einer guten Marktversorgung ZU. Die Versorgung des Marktes wird dadurch erreicht, daß die Unternehmer angehalten werden ihr Angebot an den Konsumpräferenzen auszurichten (Steuerungsfunktion). Dabei besteht der Anreiz Produktionsverfahren anzuwenden, die die Effizienz des Faktoreinsatzes maximieren (Allokationsfunktion) und technischen Fortschritt in der Form von kostengünstigeren Produktionsmöglichkeiten oder überlegenen Produkten zu entwickeln (Innovationsfunktion). Weiterhin gewährleistet der Wettbewerb die optimale Anpassung der Marktteilnehmer an die Datenveränderungen einer dynamischen Wirtschaft (Anpassungsfunktion). Schließlich wird mit Wettbewerb eine leistungsgerechte Einkommensverteilung (Verteilungsfunktion) und die Kontrolle und Begrenzung wirtschaftlicher Macht erreicht (Kontrollfunktion). Aufgrund dieser Funktionen kommt dem Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft eine zentrale Stellung als Organisationsprinzip der Wirtschaft zu. Nur in den Fällen, in denen Wettbewerb auch durch Maßnahmen der Wettbewerbspolitik nicht gesichert werden kann, ist er durch ein regulatorisches Organisationsprinzip zu ersetzen.
Mit der Entwicklung des Wettbewerbsgesetzes haben sich Ausnahmebereiche gebildet, in den man nicht von der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs ausgegangen ist. Diese Branchen wurden von der Anwendung des Wettbewerbsrechts ausgenommen, da man einen Verdrängungswettbewerb mit anschließender Monopolisierung befürchtet. Hierzu wurden die privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen durch staatlich regulierte Gesellschaften ersetzt. Typische Beispiele dieser Ausnahmebereiche sind neben dem Verkehrswesen die Telekommunika
Unter Wettbewerb wird der wirtschaftliche Leistungskampf auf Märkten verstanden. Aus ökonomischer Sicht kommt dem Wettbewerb die Aufgabe der Gewährleistung einer guten Marktversorgung ZU. Die Versorgung des Marktes wird dadurch erreicht, daß die Unternehmer angehalten werden ihr Angebot an den Konsumpräferenzen auszurichten (Steuerungsfunktion). Dabei besteht der Anreiz Produktionsverfahren anzuwenden, die die Effizienz des Faktoreinsatzes maximieren (Allokationsfunktion) und technischen Fortschritt in der Form von kostengünstigeren Produktionsmöglichkeiten oder überlegenen Produkten zu entwickeln (Innovationsfunktion). Weiterhin gewährleistet der Wettbewerb die optimale Anpassung der Marktteilnehmer an die Datenveränderungen einer dynamischen Wirtschaft (Anpassungsfunktion). Schließlich wird mit Wettbewerb eine leistungsgerechte Einkommensverteilung (Verteilungsfunktion) und die Kontrolle und Begrenzung wirtschaftlicher Macht erreicht (Kontrollfunktion). Aufgrund dieser Funktionen kommt dem Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft eine zentrale Stellung als Organisationsprinzip der Wirtschaft zu. Nur in den Fällen, in denen Wettbewerb auch durch Maßnahmen der Wettbewerbspolitik nicht gesichert werden kann, ist er durch ein regulatorisches Organisationsprinzip zu ersetzen.
Mit der Entwicklung des Wettbewerbsgesetzes haben sich Ausnahmebereiche gebildet, in den man nicht von der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs ausgegangen ist. Diese Branchen wurden von der Anwendung des Wettbewerbsrechts ausgenommen, da man einen Verdrängungswettbewerb mit anschließender Monopolisierung befürchtet. Hierzu wurden die privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen durch staatlich regulierte Gesellschaften ersetzt. Typische Beispiele dieser Ausnahmebereiche sind neben dem Verkehrswesen die Telekommunika
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