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De Gruyter
Brauchen wir ein drittes Geschlecht?: Reformbedarf im deutschen (Familien-)Recht nach Einfuhrung des 22 Abs. 3 PStG
Brauchen wir ein drittes Geschlecht?: Reformbedarf im deutschen (Familien-)Recht nach Einfuhrung des 22 Abs. 3 PStG
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Im Jahre 2013 wurde in § 22 Abs. 3 PStG klargestellt, dass der Personenstand von Intersexuellen ohne Angabe der Geschlechtszugehörigkeit in das Geburtenregister eingetragen werden kann. Gleichwohl basiert das deutsche Familienrecht weiterhin auf einer binären Geschlechterordnung. Der Vortrag analysiert die Frage, ob ein drittes Geschlecht anzuerkennen ist oder auf das Geschlecht als Kategorie des Familienrechts ganz verzichtet werden sollte.
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