Verlag Vittorio Klostermann
Aufgeklart strafen: Menschengerechtigkeit im 18. Jahrhundert
Aufgeklart strafen: Menschengerechtigkeit im 18. Jahrhundert
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Im 18. Jahrhundert verschob sich die Legitimationsgrundlage des Strafrechts. An die Stelle der Tradition trat der gesellschaftliche Nutzen. Individuelle Weltbilder erlangten dadurch erheblichen Einfluss auf den Inhalt der Straflehren. Die Studie untersucht das materielle und methodische Rechtsverstandnis in der Fruhphase der praktischen Strafrechtsreform anhand von Einsendungen auf die Berner Preisfrage zur Strafgesetzgebung von 1777. Die Reformschriften ahneln sich auf phanomenologischer Ebene, weil alle Autoren sich der Mittel des fruhmodernen Staates bedienen wollten. Die vorgelagerten Vorstellungen von den Gegenstanden, Inhalten und Methoden des Rechts divergierten gleichwohl enorm. Ein gemeinsames, "aufgeklartes" Rechtsverstandnis lasst sich deshalb nicht definieren, wohl aber Denkstile, die den strafrechtlichen Diskurs bis heute pragen.
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