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Vandenhoeck & Ruprecht

Auslese fur die Siedlergesellschaft: Die Einbeziehung Volksdeutscher in die NS-Erbgesundheitspolitik im Kontext der Umsiedlungen 1939-1945

Auslese fur die Siedlergesellschaft: Die Einbeziehung Volksdeutscher in die NS-Erbgesundheitspolitik im Kontext der Umsiedlungen 1939-1945

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Als am 1. September 1939 die deutschen Truppen in Polen einfielen, war das der Auftakt fur die Eroberung von Lebensraum im Osten. Eroberung war gleichbedeutend mit der Versklavung und Vernichtung der einheimischen Bevolkerung, die der NS-Rassenideologie nach als fremdvolkisch und daher minderwertig galten. An ihren Platz sollten sogenannte Volksdeutsche treten, die bis dahin als Minderheiten in verschiedenen europaischen Landern, z.B. Rumanien, Lettland oder Italien, lebten. Uber eine Million Menschen verliessen auf dem Land- und Schiffsweg ihre alte Heimat. Allerdings erhielt keineswegs jeder dieser Umsiedler den von der NS-Propaganda versprochenen Bauernhof im Osten. Zum einen blieben viele von ihnen in provisorischen Lagern untergebracht und warteten dort auf ihre endgultige Ansiedlung. Zum anderen galten nicht alle Volksdeutschen als siedlungstauglich. Nur rassereine und erbgesunde Umsiedler sollten in den Osten gelangen und dort Teil der neu zu schaffenden Siedlergesellschaft werden. Wahrend des Einburgerungsverfahrens untersuchten und selektierten Arzte und Rasseexperten dafur jeden Einzelnen. Dabei galt nicht allein der Rassereinheit sondern auch der Erbgesundheit besondere Aufmerksamkeit. Gemass der rassenhygienischen Idee galten Menschen mit korperlichen und geistigen Behinderungen sowie psychischen Erkrankungen als minderwertig und zugleich als Gefahr fur den deutschen Volkskorper. Sie sollten mit Hilfe der bereits praktizierten rassenhygienischen Massnahmen ausgesondert werden. Damit drohte ihnen nichts Geringeres als die Zwangssterilisation und die Einbeziehung in die NS-Krankenmorde.

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