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Die Verletzung inl�ndischer Patente bei l�nder�bergreifenden Sachverhalten
Die Verletzung inl�ndischer Patente bei l�nder�bergreifenden Sachverhalten
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Die Verteilung von Wertschöpfungs- und Verwertungsprozessen auf verschiedene Länder ist aber auch gleichbedeutend mit einer Vielzahl an länderübergreifenden Patentverletzungshandlungen, welche längst keine Seltenheit mehr darstellen und eine ungeheure Menge an prozessualen und materiellrechtlichen Fragen aufwerfen. Dies ist Grund genug diese Problematik aus patentrechtlicher Sicht zu durchleuchten.
Vorliegende Arbeit beschränkt sich dabei auf die materiellrechtlichen Fragen der Verletzung eines deutschen Patents und der Passivlegitimation.
Es ist einleuchtend, dass die Verletzung eines inländischen Patentes dann bejaht werden kann, wenn eine vorbehaltene Benutzungshandlung unberechtigt durch einen Dritten im Inland vorgenommen wird. Fraglich ist aber wie sich dies darstellt, wenn eine solche Benutzungshandlung nicht - oder nicht ausschließlich - in Deutschland vorgenommen wird. Das im Patentrecht geltende „Territorialitätsprinzip" legt die örtlichen Grenzen des Wirkungsbereichs eines Schutzrechts fest und verlangt eine hinreichende Beziehung zum Schutzland. Es gilt also zu erläutern, wann eine solche Beziehung angenommen werden kann und die Verletzung eines deutschen Patents vorliegt.
Die besondere praktische Relevanz dieser Fragen besteht auch deshalb, da ein europäisches Gemeinschaftspatent, vergleichbar mit der Gemeinschaftsmarke, bisweilen nicht existiert. Trotz der vereinfachten Möglichkeit, in europäischen Ländern ein Patent anzumelden,
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