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Ist das Stadtstaatenprivileg bei der Einwohnerwertung berechtigt?
Ist das Stadtstaatenprivileg bei der Einwohnerwertung berechtigt?
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Aktuell klagen die Länder Bayern und Hessen erneut gegen die Struktur des Länderfinanzausgleichs und wollen damit eine nachhaltige Änderung erwirken. Die Kläger bezwecken damit eine grundlegende Überarbeitung einiger streitbarer Kriterien, die die Zahlungsströme innerhalb des Länderfinanzausgleichs beeinflussen.
Im Fokus stehen hierbei komplizierte Konstruktionen wie die Finanzkraftmesszahl, Ergänzungszuweisungen und die Einwohnerveredelung der dünnbesiedelten Gebiete sowie der Stadtstaaten, die eine grundlegende Änderung erfahren sollen (Vgl. Spiegel, 17.01.2013). Die sogenannte Einwohnerveredelung begünstigt unter anderem die Stadtstaaten, die aufgrund ihrer besonderen Stellung im föderalen System mit einem „Stadtstaatenprivileg" bedacht wurden. Ihre Einwohner werden daher beim Vergleich der Ländersteuerkraft mit einer höheren Gewichtung (135%) versehen, um eine aufgabengerechte Finanzausstattung sicherzustellen (Vgl. Baretti et al., 2001, S. 1ff).
Diese Arbeit beschäftigt sich nicht nur mit der Frage, ob die privilegierte Einwohnerwertung der Stadtstaaten weiterhin über eine ökonomische Berechtigung verfügt sondern auch ob die von den Wirtschaftsforschungsinstituten angewandten Berechnungsmethoden zu einer gerechten Ausgestaltung der Besserstellung führen.
Hierzu wird im ersten Abschnitt die strukturelle Andersartigkeit der Stadtstaaten untersucht. Daraufhin werden die Grundlagen und die Folgen der Diskussion um die Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs aufgezeigt, bevor die unterschiedlichen Berechnungsmethoden diskutiert we
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