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Ungarische Grenzgänger in Österreich aus arbeits-, sozial- und steuerrechtlicher Sicht

Ungarische Grenzgänger in Österreich aus arbeits-, sozial- und steuerrechtlicher Sicht

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2, Wirtschaftsuniversität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie der Titel bereits erklärt, beschäftigt sich diese Arbeit mit ungarischen
Arbeitnehmern (AN), welche aus einer bestimmten Grenzregion in Ungarn in einer bestimmten Grenzregion in Österreich arbeiten. Insbesondere werden die
Fachbereiche Arbeits-, Sozial- sowie Steuerrecht behandelt, da Arbeitgeber (AG)
in Österreich bei der Beschäftigung ungarischer AN mit diesen Themen konfrontiert werden. Weiters liegt der Schwerpunkt nicht auf Schlüsselkräften,
sondern auf ausländischen Arbeitern, die Hilfstätigkeiten ausüben bzw keine spezielle Ausbildung benötigen.
Der erste Abschnitt beschäftigt sich mit dem Übergangsregime, mit der
Beschränkung des Zuganges zum österreichischen Arbeitsmarkt sowie um die
Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union.
Der zweite Abschnitt betrifft die ungarischen Grenzgänger. Es werden Gründe für die Arbeitssuche in Österreich beschrieben, Arbeitslosenraten analysiert sowie das Thema Schwarzarbeit angesprochen.
Der dritte Abschnitt behandelt die beiden bilateralen Abkommen zwischen
Österreich und Ungarn. Das Grenzgänger- sowie das Praktikantenabkommen werden beschrieben und deren Quoten der letzten Jahre aufgezeigt.
Es folgen im vierten Abschnitt die arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Darunter fallen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetz ua Gesetzestexte. Des Weiteren wird darüber gesprochen, ob
AN und AG auch das ungarische Arbeitsrecht bezüglich des Dienstvertrages anwenden können, obwohl der Sitz des Unternehmens in Österreich liegt. Im
Zuge dessen werden die wichtigsten Punkte im Bereich der Entlohnung und
Kündigung/Beendigung ausgearbeitet.
Der nächste Abschnitt befasst sich mit dem Thema der sozialen Sicherheit.
Aufgrund der Beitragszahlung des Ausländers an eine österreichische
Versicherungsanstalt stellt sich in diesem Teil die Frage, ob der AN und auch dessen Familienangeh
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