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Die Europaische Aktiengesellschaft (Se). Eine Analyse Der Gesellschaftsform Unter Betrachtung Der Verschmelzung ALS Grundungsform
Die Europaische Aktiengesellschaft (Se). Eine Analyse Der Gesellschaftsform Unter Betrachtung Der Verschmelzung ALS Grundungsform
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Die Europäische Aktiengesellschaft, die International Societas Europaea (SE) genannt wird, ist die erste supranationale Rechtsform für eine gemeinschaftsrechtliche Kapitalgesellschaft in Europa. Die Entwicklung dieser Rechtsform zog sich über Jahrzehnte hinweg. Die ersten Überlegungen einer SE wurden bereits von Thibièrge auf dem Kongress des französischen Notariats im Jahre 1959 vorgetragen. Die Einigung im Europäischen Rat erfolgte jedoch erst im Dezember 2000 in Nizza. Die Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) erfolgte daraufhin am 08.10.2001. Jedoch steht die Gesellschaftsform der SE den Unternehmen aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erst seit dem 08.10.2004 zur Verfügung.
Mit dieser Rechtsform strebt der europäische Gesetzgeber eine Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage an, indem Handelshemmnisse beseitigt werden und die Mitgliedstaaten enger zusammenwachsen. Der wirtschaftlichen Spannweite der Unternehmen fehlte ein angemessener gesellschaftsrechtlicher Rahmen. Ein solches Gerüst der gemeinschaftsweiten Mobilität und Flexibilität ist nun mit der SE umsetzbar.
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