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Rechtsstaatlichkeit in der DDR im Lichte der Grundrechte im Rechtsvergleich mit der Bundesrepublik Deutschland
Rechtsstaatlichkeit in der DDR im Lichte der Grundrechte im Rechtsvergleich mit der Bundesrepublik Deutschland
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Unter Einbeziehung der offiziellen DDR-Staatsrechtslehre soll beleuchtet werden, inwiefern sich die von der DDR unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten angestellte Rechtsvergleichung mit der BRD auf die Grundrechte bezog, welcher Zweck damit verfolgt wurde und welche Auswirkungen dies auf die eigene Grundrechtskonzeption hatte. Anschließend sollen die von der DDR daraus gewonnenen theoretischen Erkenntnisse in Relation zur Rechtswirklichkeit gesetzt werden, um etwaige Abweichungen in der Grundrechtsrealität der DDR aufzuzeigen. Zu diesem Zweck wird die Arbeit auch Bezüge zum Völkerrecht herstellen, um zu überprüfen, ob eine Kongruenz der DDR-Rechtspraxis mit völkerrechtlichen Normen bestand.
Die Untersuchung wird sich zu Einschränkungszwecken punktuell auf ausgewählte Grundrechte beziehen, welchen eine besondere Bedeutung innerhalb des Rechtssystems der DDR zugemessen wird. Grundlage für die Untersuchung bildet im Folgenden die DDR-Verfassung von 1968/74.
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