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BookRix

Gut zu wissen!

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Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, wird der Arbeitnehmer häufig abgemahnt. Die Abmahnung ist an verschiedene formale Voraussetzungen gebunden. Der Vorwurf gegenüber dem Arbeitnehmer sollte hinreichend bestimmt sein. Viele Tarifverträge beinhalten die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer vor Ausspruch der Abmahnung anzuhören. Die Abmahnung erfüllt als Vorstufe zu einer Kündigung zwei Funktionen. Zum einen die Rügefunktion und zum anderen die Warnfunktion. Mit der Rügefunktion wird dem Arbeitnehmer sein vertragswidriges Verhalten vor Augen geführt. Durch die Warnfunktion soll dem Arbeitnehmer deutlich gemacht werden, dass sein Verhalten, so es sich wiederholen sollte, zu einer Kündigung führen kann.
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