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Das gemeinschaftliche Begehen und die sogenannte additive Mittaterschaft
Das gemeinschaftliche Begehen und die sogenannte additive Mittaterschaft
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Das Werk behandelt die Abgrenzung von Mittaterschaft und Teilnahme, eine angesichts der Verbreitung des Tatherrschaftsgedankens rucklaufige Diskussion. Losgelost vom Begriff "Tatherrschaft" wird die Mittaterschaft - anhand der sog. "additiven Mittaterschaft" - konsequent auf ihre gesetzliche Regelung in 25 Abs. 2 St GB zuruckgefuhrt. Die entwickelte Losung, eine teilweise Renaissance der formal-objektiven Theorie, mag dem Einwand fehlender argumentativer Flexibilitat und somit mangelnder Praxistauglichkeit ausgesetzt sein. Demgegenuber steht die Ruckbesinnung auf eine echte Tatbestandsbezogenheit, die den dahinterstehenden verfassungsrechtlichen Garantien die notwendige Geltung verschafft.