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Nomos Verlagsgesellschaft

Rechtsdienstleistungsgesetz: Handkommentar

Rechtsdienstleistungsgesetz: Handkommentar

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Der "Krenzler" ist zu Recht meinungsbildend im RDG: Er zieht klare Linien fur die Abgrenzung von erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung insbesondere fur die Dienstleister ausserhalb der Anwaltschaft unter Berucksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur. Austariert wird das Spannungsverhaltnis zwischen verfassungsrechtlich geschutzter Berufsfreiheit einerseits und dem Schutz der Rechtsuchenden und des Rechtsverkehrs vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen andererseits. Gewertet werden auch die berufsrechtlichen Chancen. Die aktuelle Auflage reagiert auf die vielen Neuentwicklungen, die im nichtjuristischen Bereich neue Betatigungsfelder und Erscheinungsbilder der Erbringung von Rechtsdienstleistungen hervorgebracht haben. Zahlreiche Beispiele und Hinweise verdeutlichen diese enorme, auch rechtspolitisch bedeutsame Entwicklung in der Rechtsdienstleistungspraxis. Die Schwerpunkte: Pragnante Kommentierung des RDG, des RDGEG und der RDV in einem Band Darstellung aller wichtigen Tatigkeitsfelder: Welche Personen, Einrichtungen, Vereine und Verbande sind in welchem Umfang und Zuschnitt zur aussergerichtlichen Rechtsdienstleistung befugt? Vorgestellt und argumentativ bewertet werden die neuesten Entwicklungen, wie z.B. unentgeltliche Rechtsberatung durch "Law Clinics", Rechtsportale im Internet, Streitschlichtung durch Nichtjuristen im Online-Bereich (Stichwort: neues Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) und die Heranziehung von Rechtsanwalten als "Erfullungsgehilfen". Diskutiert wird auch das aktuelle Thema der Syndikusrechtsanwalte. Die Abgrenzungslinien zwischen erlaubter und nicht erlaubter Nebenleistung haben sich zwischenzeitlich deutlich konturiert. Diese arbeitet der Kommentar klar heraus. Herausgeber und Autoren sind herausragende Kenner der Materie: RA Dr. Michael Krenzler, langjahriger Vizeprasident der Bundesrechtsanwaltskammer und Prasident der Rechtsanwaltskammer Freiburg u RA Dr. Hans Klees, Geschaftsfuhrer der Rechtsanwaltskammer Freiburg u RAuN Jan J. Kramer, Vizeprasident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg u RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschaftsfuhrerin der Rechtsanwaltskammer Dusseldorf u RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Munchen u RAin Daniela Schmidt u RA Karl-Michael Schmidt, Geschaftsfuhrer des Instituts fur Anwaltsrecht an der Humboldt-Universitat zu Berlin u RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg u RA Tilman Winkler, zweiter Geschaftsfuhrer der Rechtsanwaltskammer Freiburg

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