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Gestaltungsmöglichkeiten und Problemfelder bei der Arbeitnehmerbeschäftigung im Konzern
Gestaltungsmöglichkeiten und Problemfelder bei der Arbeitnehmerbeschäftigung im Konzern
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In Zeiten der Globalisierung ist die Bundesrepublik Deutschland wie kein anderer
Staat vom Weltmarkt abhängig. Dies führt zu internationalen Verflechtungen der Wirtschaft, welche immer mehr Mobilität und Flexibilität von ihren
Mitarbeitern verlangen. Im Gegensatz dazu steht das anwendbare Recht der
Arbeitsbeziehungen, welches sich ganz überwiegend national orientiert, aber durchaus immer „europäischere" Ansätze annimmt und durch sie bestimmt wird.
Im Rahmen der Unternehmenskonzentration ist die wirtschaftliche Bedeutung des Konzerns zunehmend gewachsen, wobei insbesondere das konzerninterne
Personal- und Sozialwesen durch eine Zentralisierung gekennzeichnet ist. Häufig werden etwa Nachwuchskräfte zunächst in der Konzernobergesellschaft beschäftigt und geschult, wobei sie die Grundsätze der
Konzernpolitik kennen lernen, um später in der Leitung von Tochtergesellschaften eingesetzt zu werden.
Das nationale Arbeitsrecht geht unbestrittenermaßen von der rechtlichen
Selbständigkeit jedes einzelnen Konzernunternehmens aus und lässt die
Konzernverbundenheit eines Arbeitgebers weitgehend unberücksichtigt. Dies führt dazu, dass Nachteile und Gefahren, die die Aufspaltung in selbständigen
Gesellschaften für den Arbeitnehmer mit sich bringen, schlicht vernachlässigt werden. So bleibt dem Arbeitnehmer z. B. ein durch das Gesetz bestimmter konzernweiter Weiterbeschäftigungsanspruch verwehrt.
Während das Arbeitsrecht auf den autonomen Arbeitgeber abzielt, dessen unternehmerische Entscheidungen durch Betriebs- und Belegschaftsinteressen bestimmt werden, findet der Arbeitnehmer im Konzernunternehmen das genaue Gegenteil vor: hier verfolgt der Arbeitgeber die Inter
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