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KFT Chemieservice GmbH
VERORDNUNG (EU) Nr. 528/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES: BPR - Biozidprodukteverordnung
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vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten.
Die Verordnung tritt am 01. September 2013 in Kraft und regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten in der Europäischen Gemeinschaft. Durch den Einsatz von Biozidprodukten und durch die enthaltenen aktiven Wirkstoffe sollen Mensch, Tier, Material und Erzeugnisse vor Schadorganismen, wie Schädlingen oder Bakterien geschützt werden. Die Verordnung regelt auch die gegenseitige Anerkennung der Zulassungen in der Gemeinschaft und sie beinhaltet eine auf Gemeinschaftsebene gültige Liste von Wirkstoffen, die in Biozidprodukten verwendet werden dürfen.
Die KFT Chemieservice GmbH ist eine weltweit tätige Beratungsfirma, die bereits seit mehr als 15 Jahren der Industrie, dem Handel und Gewerbe beiseite steht, um die vielfältigen gesetzlichen Anforderungen im Bereich „chemical compliance“ zu erfüllen.
Die Verordnung tritt am 01. September 2013 in Kraft und regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten in der Europäischen Gemeinschaft. Durch den Einsatz von Biozidprodukten und durch die enthaltenen aktiven Wirkstoffe sollen Mensch, Tier, Material und Erzeugnisse vor Schadorganismen, wie Schädlingen oder Bakterien geschützt werden. Die Verordnung regelt auch die gegenseitige Anerkennung der Zulassungen in der Gemeinschaft und sie beinhaltet eine auf Gemeinschaftsebene gültige Liste von Wirkstoffen, die in Biozidprodukten verwendet werden dürfen.
Die KFT Chemieservice GmbH ist eine weltweit tätige Beratungsfirma, die bereits seit mehr als 15 Jahren der Industrie, dem Handel und Gewerbe beiseite steht, um die vielfältigen gesetzlichen Anforderungen im Bereich „chemical compliance“ zu erfüllen.
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