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KFT Chemieservice GmbH

VERORDNUNG (EG) Nr. 1223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES: Europäische Kosmetikverordnung

VERORDNUNG (EG) Nr. 1223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES: Europäische Kosmetikverordnung

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vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel.
Die Neufassung der Kosmetikverordnung ersetzt mit Wirkung zum 11. Juli 2013 die Kosmetikrichtlinie. Die neue Verordnung soll den Gesundheitsschutz der Verbraucher gewährleiten. Dazu soll der Verbraucher über Zusammensetzung und Kennzeichnung der kosmetischen Mittel informiert werden.
Zur Marktüberwachung wird eine „verantwortliche Person“ und deren Rechte und Pflichten definiert. Die Anhänge der Verordnung enthalten Listen mit verbotenen oder eingeschränkten Stoffen. Die Listen definieren auch verbotene oder eingeschränkte Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter. Das Verbot von Tierversuchen wird konkretisiert und alternative Methoden zur Prüfung von Endprodukten werden spezifiziert.
Die KFT Chemieservice GmbH ist eine weltweit tätige Beratungsfirma, die bereits seit mehr als 15 Jahren der Industrie, dem Handel und Gewerbe beiseite steht, um die vielfältigen gesetzlichen Anforderungen im Bereich „chemical compliance“ zu erfüllen.
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