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Die personenbedingte Kündigung wegen Krankheit
Die personenbedingte Kündigung wegen Krankheit
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Dennoch können nicht bereits vereinzelte Fehltage als erheblich beeinträchtigend ausgelegt werden. In einem gewissen Rahmen hat der Arbeitgeber diese hinzunehmen, bevor er mit Aussicht auf Erfolg eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen kann.
Ein Vergleich zwischen dem Krankenstand in den 80 er Jahren und der heutigen Arbeitsunfähigkeit zeigt einen Rückgang von knapp 2%. Verantwortlich dafür sind verbesserte Arbeitsbedingungen, Investitionen in das Gesundheitsmanagement, aber auch die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Diese Angst ist nicht unbegründet, da es sich bei der krankheitsbedingten Kündigung um den praktisch bedeutsamsten Unterfall einer personenbedingten Kündigung handelt.
Die Voraussetzungen einer solchen Kündigung werden durch den Gesetzgeber sowie durch die Rechtsprechung definiert.
Die vorliegende Arbeit zeigt auf, welche Erfordernisse an eine rechtmäßige krankheitsbedingte Kündigung gestellt werden. Dabei werden die vier durch die Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen anhand des dreistufigen Prüfungsschemas einzeln erläutert. Dab
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